Menschen mit geistiger Behinderung
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Nach dem Selbstverständnis des christlichen Menschenbildes ist uns daran gelegen, deutlich zu machen, dass jeder Mensch mit einer geistigen Behinderung als Ebenbild Gottes einzigartig und unverwechselbar ist. In diesem Sinne verstehen wir Seelsorge auch als Anwaltschaft für die unveräußerliche Würde des Menschen mit Behinderung. Würde kommt etymologisch von Wert und beinhaltet nach jüdisch-christlicher und verfassungsrechtlicher Auffassung einen nicht mehr hintergehbaren Kern des Menschen als Person jenseits ökonomischer und sozialer Nutzeinschätzung.
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