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Menschen mit geistiger Behinderung

Porträtbild im Fussballstadion: Begeisterter Ausdruck

Nach dem Selbstverständnis des christlichen Menschenbildes ist uns daran gelegen, deutlich zu machen, dass jeder Mensch mit einer geistigen Behinderung als Ebenbild Gottes einzigartig und unverwechselbar ist. In diesem Sinne verstehen wir Seelsorge auch als Anwaltschaft für die unveräußerliche Würde des Menschen mit Behinderung. „Würde“ kommt etymologisch von „Wert“ und beinhaltet nach jüdisch-christlicher und verfassungsrechtlicher Auffassung einen nicht mehr hintergehbaren Kern des Menschen als Person jenseits ökonomischer und sozialer Nutzeinschätzung.