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Ansprache des neuen Leiters der Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz
"Pastoral für Menschen mit Behinderung"

Aufgaben und Perspektiven der neuen Arbeitsstelle
von Pfarrer Dr. Hermann-Josef Reuther

Sehr geehrter Herr Weihbischof Dietl,

liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter in der Seelsorge,
sehr verehrte Gäste beim heutigen Festakt.

Mit dem feierlichen Gottesdienst und dem Festakt heute Morgen feiern wir die offizielle Eröffnung der neuen Arbeitsstelle "Pastoral für Menschen mit Behinderung". Lassen Sie mich ein paar Gedanken sagen zu dem, was diese neue Arbeitsstelle der Deutsche Bischofkonferenz soll, was sie will und was sie kann. Worüber sprechen wir? Worum geht es?

  • Lassen sie mich zuerst auf die Frau schauen, die nun schon seit 12 Jahren in einer Nachsorgeeinrichtung für psychisch Kranke Menschen lebt. Wahrscheinlich wird sie selber nie dazu in der Lage sein, sich die Chancen zu verschaffen, ein Leben in Würde und mit den Rechten zu führen, die einem Menschen mit Behinderung wie jedem Menschen zustehen. Wahrscheinlich wird sie ein Leben lang darauf angewiesen sein, dass andere Menschen da sind, die ihr ein Leben in Würde und Fairness sichern.

  • Und ich sehe einen 17-jährigen Gehörlosen, der am Vorabend es 1. Advent in unserer Gehörlosen-Kirche St. Georg hier in Köln gefirmt wurde. Er gehört leider nicht zu den wenigen Vorzeige-Gehörlosen, die in Talkshows und bei Pressekonferenzen brillieren. An ihm ist, aus welchen Gründen auch immer, die heute durchaus mögliche Frühförderung vorbeigegangen, so dass er, wie es aussieht, immer auf Hilfe angewiesen bleiben wird, nur um z.b. einen Brief vom Finanzamt überhaupt zu verstehen.

  • Ich sehe die Menschen mit Behinderung, und ich höre die Frage: "Darf ich überhaupt sein". Räumt mir die Gesellschaft -, räumst du, mein Gegenüber, mir in Zukunft noch ein Recht auf Leben ein?!"

  • Und ich sehe die medizinische und politische Entwicklung in unserem Land: Ich sehe die völlig überzogene Idee vom Abschaffen des Leids durch die Möglcihkeiten der Pränataldiagnostik oder der Präimplantationsdiagnostik.

  • Und ich sehe die Frau in der Beratungsstelle, die nicht weiß, was sie jetzt anfangen soll mit der Diagnose: Downsyndrom, Trisomie 21....

Diese Menschen sehe ich vor mir, und dann frage ich mich: was soll, was will und was kann die Arbeitstelle der Deutsche Bischofkonferenz "Pastoral für Menschen mit Behinderung" leisten? Und sie können sich vorstellen, dass ich keinen Katalog großartiger Versprechungen entwerfen werde. Das verbietet sich. Dennoch erlaubt der Neubeginn, den diese Arbeitsstelle jetzt nimmt, Perspektiven und Aufgaben zu beschreiben.

Dieser Start wurde durch das Engagement von Weihbischof Dr. Franz Dietl, Beauftragter für Behindertenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Dr. Manfred Entrich OP und Herrn Franz M. Herzog vom Bereich Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz eingefädelt und durch entsprechende Beratungen und Beschlüsse in den Gremien der Deutschen Bi-schofskonferenz möglich gemacht.
Ein besonderer Dank gilt Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz und Prälat Dr. Norbert Feldhoff, Generalvikar der Exdiözese Köln; sie haben die Chance und entsprechende Rahmendbedingungen zu einem neuen Anfang mit erweiterten Möglichkeiten geschaffen.

Neu ist zunächst, dass die Arbeitsstelle nicht in einem Bonner Büro eingerichtet ist, sondern dass sich das gesamte Referat Behindertenseelsorge des Erzbischöflcihen Generalvikariats Köln dieser Aufgabe annimmt. Wir arbeiten im Team. Meine Aufgabe als Leiter der Arbeitstelle ist lediglich die Koordination und Geschäftsführung dieser Arbeit. Amerikanische Wirtschaftsstrategen haben diese Vorgehensweise "outsourcing" genannt.
Die Bischofskonferenz verlagert ihre Arbeitsstelle in eine bereits bestehende Referatsstruktur, in diesem Fall in das Referat Behindertenseelsorge unseres Erzbistums. Zur Wahrnehmung meiner Aufgaben bin ich auf das Engste verbunden mit dem Referatsleiter Diakon Johannes Schmitz. Er und alle Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen Fachbereiche setzen ihre jahrelange Erfahrung, ihre Fachkompetenz und Arbeit nun auch für das Anliegen der Arbeitsstelle mit ein.
Womit ist also zu rechnen?

Drei Punkte möchte ich kurz ausführen:

  1. Es geht um unsere ungeteilte Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung.
  2. Es geht um das Schaffen von Strukturen, um diese Anwaltschaft in die Tat umzusetzen.
  3. Es geht um die notwendige Qualifizierung der Pastoral für diesen Bereich.

Zu 1:
Anwaltschaft – das ist ein abgegriffener und abgedroschener Begriff. Er birgt die Gefahr zu denken, Behinderte könnten nicht für sich selbst sprechen. Er birgt die Gefahr, dass wir Behinderte mundtot machen, dass wir den Eindruck vermitteln: Ich weiß, was für dich gut ist.
Ich bleibe dennoch bei diesem Begriff, und ich denke, wir müssen und können ihn mit neuem Inhalt füllen. Wir verstehen unsere Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung als partnerschaftlich. Unser Augenmerk geht als erstes und ganz besonders darauf, die Würde und die Leistung von Menschen mit Behinderung zu achten und zu fördern.
Ich sehe Menschen mit Behinderung, jeden Tag. Mache ich mir bewusst, dass laut Statistik ein behinderter Menschen zum Beispiel das Dreifache leisten muss, um überhaupt von seinem Zuhause an den Arbeitsplatz zu kommen? Das gleiche gilt auch für die behinderten Menschen, die heute hierher gekommen sind: das Dreifache an Leistung, um überhaupt mit uns zusammen hier sein zu können! Lassen sie mich ausdrücklich sagen: das schätzen und achten wir.
Wir wollen die erwähnte Anwaltschaft der Arbeitstelle Pastoral für Menschen mit Behinderung zum einen im Innenverhältnis der Kirche selbst wahrnehmen. Ja, das ist nötig. Auch wir, die wir in der Kirche und in der Pastoral tätig sind, sind nicht besser als die Gesellschaft, in der wir leben. Eigentlich dürfte es uns gar nicht geben! Eigentlich müssten wir überflüssig sein. Aber die Wirklichkeit ist nicht so. Menschen mit Behinderung brauchen uns als Anwalt, auch und immer wieder und oft gerade in der Kirche.
Dieselbe Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung muss sich zum anderen auch nach außen richten. Sie muss sich in Politik und Gesetzgebung einmischen. Sie muß sich heute auch als Anwaltschaft für das Lebensrecht von Menschen mit Behinderung Gehör verschaffen. Sie muss den Kontakt zu Verbänden, Einrichtungen und Organisationen aufnehmen und pflegen. Wir müssen uns einmischen und mitreden. Und umgekehrt: sie müssen mit uns rechnen.
Ich betrachte es als grundlegende Aufgabe der neuen Arbeitsstelle, dass wir gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung sich auf Kirche verlassen dürfen.
Um ihren ganz normalen Alltag zu bewältigen und um die mögliche gleiche Anerkennung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung in ihrem Leben meist weit mehr leisten als wir Nicht-Behinderte. So verstanden gilt Menschen mit Behinderung unsere zuverlässige Anwaltschaft. Beschönigen wir das nicht nur als eine großartige Leistung. Dies ist auch ein ungeheuerlicher, permanenter Druck. Hier verstehen wir unser Engagement eben auch entlastend.

Zu 2.:
Wenn das unsere ideelle Voraussetzung ist: Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung zu übernehmen, dann wollen wir das tun, indem wir Strukturen schaffen, die vom Engagement oder Charisma des Einzelnen, und damit von ihrer zufälligen Gegebenheit, abgelöst werden. Der CIC, das kirchliche Gesetzbuch, formuliert ausdrücklich, dass der Seelsorger (hier der Pfarrer) die Pflicht hat, besonders für Kranke, Hilfsbedürftige und behinderte Menschen zu sorgen. Die Tatsache, dass es eine besondere Pastoral für Menschen mit Behinderung überhaupt gibt, lässt die Frage zu, ob der grundlegenden Forderung des kirchlichen Gesetzbuches überhaupt Rechnung getragen wird.
Im gesamten bürgerlichen Gemeinwesen, in dem also, was wir oft so lapidar die Gesellschaft nennen, ist das Schaffen von Integration schon problematisch genug. Es dürfte eigentlich nicht so sein, dass dies auch in der Kirche als ein besonderes Problem besteht. Aber ich sage noch einmal: Wir leben als Christen, als Seelsorger, als Mitglieder dieser Kirche nicht auf einer Insel der Seligen. Wir selbst sind Mitglieder dieser Gesellschaft, und auch an uns sind alle ihre Probleme zu erkennen.
Wir wollen uns diesen Problemen stellen. Wir wollen strukturell Sorge dafür tragen, dass die beschriebene Anwaltschaft in unserer Kirche und in unserer Gesellschaft politisch greift und integrativ Wirklichkeit wird. – Wären alle Behinderten integriert in das normale gesellschaftliche Leben, wäre unsere Arbeit tatsächlich überflüssig.
Menschen mit Behinderung müssen durch uns instand gesetzt werden, mit uns Nicht-Behinderten zusammen -, und zugleich auch für sich allein integriert zu leben. Ziel ist überhaupt nicht die Aufgabe aller Besonderheiten, sondern die Einbeziehung aller besonderen Bedingungen, mit denen Menschen mit Behinderung leben. Unsere Partner in der Behindertenpastoral sind aus diesen Gründen nicht nur die Gemeinden, sondern auch alle Organisationen, Verbände, Vereine und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Behinderten selbst.
Fragen wir also, was die Arbeitsstelle leisten kann, damit eine solche Anwaltschaft für die Integration der Menschen mit Behinderung wahrgemacht wird.
Ein wichtiger Moment und vielleicht ein erster Schritt ist die unbedingte Einbeziehung der Behinderung in die Pastoral. Es darf nicht um das Leugnen oder Vertuschen oder um die vermeintliche Auflösung der Behinderung gehen. Integration kann ja nicht bedeuten: Gleichschalten aller. Sie muss vielmehr zugleich die Eigenständigkeit und das Eigene, Behinderungsspezifische fördern wie auch zu allen Möglichkeiten der Teilnahme am Leben nichtbehinderter Menschen beitragen.

Zu 3:
Hierzu muss es jedoch pastorale Kräfte geben, die von diesen besonderen behinderungsbedingten Inhalten ein fachspezifisches Wissen haben. Nur so können diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Pastoral ermöglichen, die dann eine partnerschaftlich orientierte und eine integrierende Anwaltschaft aufbaut und befördert.
Das bedeutet: Unsere Arbeitsstelle muss Gemeinden, Pastoren und Seelsorgekräften zur Verfügung stehen, damit diese ihren je eigenen (kirchenrechtlich verankerten) Auftrag erfüllen können. Sie muss für deren Qualität in der Pastoral mit Menschen mit Behinderung Sorge tragen. Dies bedeutet dann, Seelsorgerinnen und Seelsorger hierfür entsprechend zu qualifizieren.
Eine solche besondere Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge bedeutet ganz sicher nicht, dass wir neue Graduierungen in der Behindertenpädagogik erwerben müssen. Hier geht es vielmehr um eine besondere Qualifikation in pastoraler Kompetenz. Sie muss Kenntnis über das Spezifische der jeweiligen Behinderung vermitteln, sie muss das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten zum Umgang mit diesen Besonderheiten vermitteln. Und sie muss die besonderen Bedingungen erschließen, die eine Seelsorge bei Menschen mit dieser spezifischen Behinderung zu Grunde liegen.

Das Referat Behindertenseelsorge im Generalvikariat des Erzbistums Köln, meine Kollegin, Kollegen und ich können in diesem Bereich auf die wirklich jahrelangen Erfahrungen in unserer Erzdiözese aufbauen. Die hier entwickelten und erprobten Strukturen und Pläne sollen jetzt eingesetzt und auf größerer Ebene zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsstelle will eine fachbereichsbezogene, das heißt: behinderungsspezifische, pastorale Qualifikationfür pastorale Dienste bundesweit anbieten. Darum ist es wichtig und sinnvoll, dass das gesamte Referat Behindertenseelsorge auch für diese Aufgaben mit all seinen personellen und fachlichen Ressourcen für diese Arbeit nun zur Verfügung steht.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, entnehmen sie bitte diesen kurzen Ausführungen, dass nicht nur die Behinderten auf uns zählen und mit uns sicher rechnen dürfen. Nein: Auch unsere Kirche selbst kann auf uns zählen; und sie muss auch mit uns rechnen. Und wenn dass so ist (und darauf vertrauen wir ganz fest), dann wird das sicher auch Auswirkungen auf die Gesellschaft haben, in der wir leben und deren Teil wir sind.
Ich danke ihnen für ihre Aufmerksamkeit.