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Überlegungen zum Thema Behinderung

Weihbischof Dr. Franz Dietl

„Menschen mit Behinderung sind unentbehrlich, weil sie mit letzter Deutlichkeit zur Besinnung auf letzte Grundwerte des Geschöpfseins rufen. Sie sind Zeichen der Zeit und die leicht überhörbare Stimme Gottes in lebendiger Menschengestalt. Sie bringen ein Korrektiv, das die gängige Leistungsmentalität herausfordert: Nachdenken über das, was als 'normal‘ gelten kann, und nachdenken über das, was den Menschen glücklich macht.“




Kardinal Karl Lehmann

„Als Ebenbild Gottes darf der Mensch nicht Mittel zum Zweck werden. Niemals darf er zu anderen außerhalb seiner selbst liegenden Interessen verzweckt werden. Der Mensch ist zuerst Person, die in sich selbst steht und nie nur Funktion, die im Dienst eines anderen steht. Darin ist die Würde des Menschen begründet. Dies gilt in jeder Situation vom Anfang bis zum Ende des Lebens. Niemand hat das Recht, diese persönliche Selbstständigkeit, die nur Gott geben kann, einzuschränken. Sie gilt dem Ungeborenen und dem Totkranken, dem im Alter erlöschenden Leben und dem Behinderten.“




aus der Broschüre zur Woche für das Leben 1994

„Niemals aber ist ein Mensch nur behindert. Behinderung ist immer ein Teil des Menschen, ein Ausschnitt aus der Vielfalt des Menschen, ein Ausschnitt aus der Vielfalt seines Menschseins und seiner Möglichkeiten. Deswegen sind Menschen mit Behinderung nicht Menschen, die nur betreut und beschützt werden müssen. Es sind Menschen, die etwas zu geben haben, die etwas können, die etwas beitragen im Zusammenleben der Menschen, auch bei schwerster Behinderung“
(aus der Broschüre zur Woche für das Leben 1994)




Die deutschen Bischöfe

„In der Gottebenbildlichkeit des Menschen gründet seine Würde. Sie besagt, dass er im Voraus zu all seinen Leistungen, zu all seinen Fähigkeiten und Unfähigkeiten von Gott bedingungslos geliebt und bejaht ist. Die Menschwürde ist daher unantastbar und kommt allen Menschen, unabhängig von der Einschätzung anderer oder ihrer Selbsteinschätzung zu, den Geborenen und Ungeborenen, den Gesunden und Kranken, den Behinderten und Sterbenden.“
aus: „Der Mensch: sein eigener Schöpfer?“, in: Die deutschen Bischöfe 69, Bonn-März- 2001,S. 5




Papst Johannes Paul II.

„Der Mensch mit Behinderung ist personales Subjekt mit allen Rechten einer Person. Darum muss ihm die Teilnahme am Leben der Gesellschaft in allen Bereichen und auf allen mit seinen Fähigkeiten erreichbaren Stufen ermöglicht werden.
Der behinderte Mensch ist einer von uns und teilt voll und ganz unsere Menschen-natur. Es wäre eines Menschen von Grund auf unwürdig und eine Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, wenn man zum Leben der Gesellschaft und so auch zur Arbeit nur voll Leistungsfähige zuließe, weil man damit in eine schwere Form von Diskriminierung verfiele.“

Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika „LABOREM EXERCENS“ („Über die menschliche Arbeit“), 1981