
Einführung
Ca. sechs Millionen Menschen gelten dem Gesetz nach als behindert. „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (SGB IX § 2, Abs. 1). Diese Definition ist recht nüchtern und macht Behinderung einzig fest an dem Kriterium der Arbeitsfähigkeit. Sie reicht aber bei weitem nicht aus, denn sie sagt inhaltlich noch nichts aus über das persönliche Erleben von Behinderung und wird der Heterogenität der Gruppe nicht gerecht.
Eine differenzierte Betrachtungsweise von Behinderung hilft einerseits, die Tatsache von Behinderung urteilsfrei zur Kenntnis zu nehmen, andererseits dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und so eine Begegnung auf Augenhöhe möglich wird..
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