
Das medizinische Erklärungsmodell
Das medizinische Erklärungsmodell fasst Behinderung als Defizit auf. Der körperliche, geistige oder psychische Zustand eines Menschen wird als Abweichung von der Norm, als Defizit und als negative persönliche Eigenschaft betrachtet. Demzufolge ist ein Mensch mit Behinderung ein Mängelwesen. Krankheit und Behinderung werden innerhalb des medizinischen Modells gleichgesetzt. Gesundheit wird idealisiert, Krankheit und Behinderung werden als Ausnahmezustand betrachtet. Die umgebende Umwelt wird dementsprechend an der Norm einer Person ohne Behinderung ausgerichtet, die laufen, sehen, hören, lesen und Gelesenes verstehen kann. Wer nicht laufen, nicht hören, nicht sehen, nicht verstehen kann, hat in der Sichtweise des medizinischen Modells ein individuelles Problem, das als bedauerliche Folge der Behinderung gesehen und dementsprechend auch nicht als Diskriminierung oder Benachteiligung aufgefasst wird. Im Rahmen dieses Defizitmodells von Behinderung bleiben Menschen mit Behinderung in vielen Bereichen des Lebens von der Fürsorge, dem Wohlwollen und dem Verständnis von Menschen ohne Behinderung abhängig.

Das soziale Erklärungsmodell
Das soziale Erklärungsmodell geht im Gegensatz zum medizinischen davon aus, dass Einschränkungen und Probleme von Menschen mit Behinderung nicht ausschließlich, aber in erster Linie durch die Gesellschaft hervorgerufen werden und durch Veränderung der gesellschaftlichen Bedingungen weitgehend gelöst werden können. Behinderung wird hier gerade nicht als individuelles Schicksal gesehen, sondern als eine Ansammlung von Gegebenheiten betrachtet, die durch gesellschaftliche Strukturen hervorgerufen werden. Zur Überwindung der Schwierigkeiten, denen Menschen mit Behinderung begegnen, ist im Rahmen dieser Sichtweise politisches Handeln erforderlich. Das Einfordern einer barrierefreien Umwelt wird als Bürgerrecht verstanden. Die Gesellschaft insgesamt wird aufgefordert, ihre Bedingungen so zu verändern, dass Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Auf politischer Ebene führt diese Sichtweise dazu, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung als Menschenrechtsthema betrachtet wird; zum einen im Bürgerrechts- und Menschenrechtsdiskurs, den die katholische Kirche selbst im Blick auf die vielfältigen Verdunklungen der Menschenwürde - sei es durch ungerechte Weltwirtschaftsstrukturen und deren Verschärfungen infolge voranschreitender Globalisierung, sei es durch die neuen biotechnologischen Möglichkeiten, die den perfekten Menschen heraufbeschwören führt, zum anderen im Diskurs der Behindertenbewegung selbst, die sich seit vielen Jahrzehnten stets gegen das medizinische Erklärungsmodell von Behinderung ausgesprochen hat. Die Verabschiedung des medizinischen Erklärungsmodells von Behinderung manifestiert sich bspw. auch an der Umbenennung der früheren „Aktion Sorgenkind“ in die „Aktion Mensch“ und deren Werbeslogan „Man ist nicht behindert, man wird behindert“. Über den deutschen Kontext hinaus zeigt sich der Perspektivwechsel in der Wahrnehmung von Behinderung auch an den unterschiedlichen Bezeichnungen, die man 1981 noch für das „Internationale Jahr der Behinderten“ im Gegensatz zum „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ 2003 fand. Auch die deutsche Gesetzgebung hat den Schritt weg von einer fürsorgeorientierten Behindertenpolitik hin zu einer Politik, die die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und deren gleichberechtigte Teilhabe in allen sozialen Bereichen intendiert, vollzogen. Für diesen Paradigmenwechsel stehen die Schaffung des SGB IX (Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) aus dem Jahre 2001 und die Weiterentwicklung des 1993 ins Grundgesetz aufgenommenen Zusatzes in Artikel 3 Abs. 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG) aus dem Jahre 2002. Kennzeichnend für beide Gesetze ist ein neuer Weg in der Politik, nämlich der, Gesetze mit den Betroffenen gemeinsam zu gestalten und diese auch in den Gesetzgebungsprozess einzubinden.
Theologisch taugt die Inanspruchnahme des sozialen Erklärungsmodells von Behinderung bis an den Punkt, an dem dieses Erklärungsmodell selbst in der Gefahr steht, die in der menschlichen Existenz als solche Grund gelegte Verwundbarkeit zu leugnen und die vollständige Aufhebung von Behinderung zu propagieren. Demgegenüber geht eine theologisch verantwortliche Sichtweise davon aus, dass einerseits alles dafür getan werden muss, die Behinderungen, denen Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag begegnen, abzubauen, ohne dabei die seelische Belastung, die mit jedweder Form von Versehrtheit einhergeht, zu negieren.
Die Passagen zum medizinischen und zum sozialen Erklärungsmodell von Behinderung wurden uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt aus dem „Konzept behindertenfreundlicher Weltjugendtag 2005“
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